ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I.   Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die Vienna Transfers erbringt.
Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages, der zwischen Vienna Transfers und dem Kunden geschlossen wurde.
Mit Auftragserteilung nimmt der Kunde diese AGB zur Kenntnis und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt gänzlich an. Änderungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen stets der Schriftlichkeit und gelten nur für den jeweiligen Geschäftsfall.
Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.


II.   Haftung

Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher, wird die Haftung des Unternehmers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Unternehmer, wird die Haftung des Unternehmers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Vienna Transfers übernimmt auch keine Haftung für den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden während der Beförderung.
Der Kunde haftet dem Unternehmen gegenüber für jeden Schaden, den er verursacht (inkl. Verdienstentgang). Insbesondere ist der Kunde verpflichtet alle Kosten zu ersetzen, die dem Unternehmen durch Verunreinigung durch den Kunden entstanden sind.
Angaben über Warte- oder Ankunftszeiten sind unverbindlich. Für allfällige Verspätungen durch das Unternehmen wird keine Haftung übernommen.


III.   Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat den vor Fahrtantritt vereinbarten Betrag nach Durchführung der Beförderung unverzüglich zu begleichen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basissatz jährlich in Rechnung zu stellen.
Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung oder den kompletten Fahrpreis leistet, sofern das Unternehmen den Kunden vor Vertragsabschluss auf die geforderte Zahlung hingewiesen hat.
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Fremdwährung zu akzeptieren.


IV.   Aufrechnung

Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Zur Aufrechnung berechtigt sind nur Kunden, die Verbraucher sind und deren Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung stehen, ein Anerkenntnis des Unternehmens vorliegt oder deren Forderung gerichtlich festgestellt sind.


V.   Rücktritt vom Vertrag; Stornogebühr

Wird ein vereinbarter Beförderungsauftrag vom Kunden storniert, sind dem Unternehmen die bereits entstandenen kosten, mindestens 20% ab dem 5. Werktag vor dem bestellten Termin und ab dem 3. Werktag vor dem bestellten Termin 40% des vereinbarten oder des aus dem Auftrag sich ergebenden Entgelts als Stornogebühr zu ersetzen. Erfolgt die Stornierung erst am Tag des bestellten Termins, beträgt die Stornogebühr 60% des Entgelts.
Erscheint der Kunde nicht am vereinbarten Abholungsort zur vereinbarten Abholzeit und wurde kein rechtzeitiger Rücktritt durch den Kunden erklärt, so wird nach Verstreichen von 15 Minuten der gesamte vereinbarte Preis der Beförderung fällig.
Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet alle Auslagen und im Falle des Verschuldens des Kunden alle Schäden zu ersetzen, die durch die Stornierung entstanden sind.
Wurde eine Anzahlung vereinbart und diese in weiterer Folge nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin geleistet, kann das Unternehmen ohne Nachfrist vom vertrag zurücktreten.


VI.   Höhere Gewalt

Wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt unmöglich wird, kann das Unternehmen den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz und dergleichen des Kunden sind ausgeschlossen.


VII.   Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.
Für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort des Unternehmens zuständigen Gerichts vereinbart. Ist der Kunde ein Verbraucher iSd KSchG und hat der Kunde im Inland seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsvereinbarung nur dann, wenn der Sitz des Unternehmens im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung des Kunden liegt.